Zur Realisierung unserer Projekte sind wir darauf angewiesen von euch einen Teilnahmebeitrag zu erheben. Bitte beachtet dazu Folgendes:
Zahlungsfrist
Der Teilnahmebeitrag ist bis 6 Wochen vor dem ersten Probenwochenende zu zahlen. Erst mit Eingang des Teilnahmebeitrags ist deine Teilnahme gesichert. Solltest du den Teilnahmebeitrag bis zur angegebenen Frist nicht überwiesen haben, gehen wir davon aus, dass du doch nicht am Projekt teilnehmen möchtest, und behalten wir uns vor, deinen Platz anderweitig zu vergeben. Für verspätete Zahlung erlauben wir uns ab Projektstart einen Aufschlag von 20 € zu erheben.
Reduzierter Beitrag
Der reduzierte Beitrag gilt für Studierende und Auszubildende. Wenn ihr nicht sicher seid, welcher Beitrag für euch gilt, oder ihr Probleme habt, den Beitrag zu bezahlen, könnt ihr euch vertrauensvoll an uns wenden. Bitte macht dies aber umgehend und nicht erst kurz vor dem Projekt. Wir versuchen dann eine Lösung zu finden – Musik soll schließlich nicht am Geld scheitern.
Rückerstattung
Bei Absagen orientieren wir uns an tatsächlich entstehenden Kosten und Aufwand (insb. für Aushilfen). Als Richtlinie gilt: Ab 6 Wochen vor Projektstart behalten wir 50%, ab 3 Wochen den gesamten Beitrag ein. Wenn ihr uns einen voll zahlenden Ersatz für euch vermittelt, berücksichtigen wir das natürlich positiv.
Zweck
Der Teilnahmebeitrag ist als pauschaler Beitrag zu verstehen, der zur Deckung aller entstehender Kosten (Räume, DirigentIn, SolistIn, Unterkunft und Verpflegung…) beiträgt, auch wenn er im Allgemeinen nicht kostendeckend ist. Der Beitrag reduziert sich daher auch nicht, solltet ihr ausnahmsweise einzelne Proben fehlen. Eure persönlichen Kosten für Fahrten und die Unterkunft in München werden nicht abgedeckt. Die rechtzeitige Anfahrt zu Proben/Konzerten liegt in eurer Verantwortung.
